Schenken, vermachen, vererben
Sie möchten zufrieden auf Ihr Leben blicken und dankbar den eigenen Lebenssinn spüren. Das Leben bekommt Glanz. Wahrscheinlich teilen alle Menschen mit Ihnen diesen Wunsch.
"Denn Gott hat den Menschen nur ein wenig geringer gemacht als sich selbst, mit Ehre und Gnade hat er ihn gekrönt", so überliefert es der Psalm 8.
Mit Ihrem Glauben erfahren Sie Lebenssinn. Der Glaube hat Menschen immer wieder bewogen, auch die Kirche beim Tun des Guten zu unterstützen.
In den folgenden Abschnitten stehen Ihnen Informationen und Beispiele zu den Fragen um Schenkung, Vermächtnis und Erbe zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie gern, wie Sie die vielen persönlichen Dinge ordnen und entscheiden können, damit sie dem Leben über das Ende hinaus Glanz verleihen. Unsere Hinweise mögen Ihre Gedanken über den Horizont schauen lassen.
Für den Kirchenkreis Soest-Arnsberg
Superintendent Pfarrer Dr. Manuel Schilling
Sie möchten der Kirche etwas schenken
Damit stehen Sie nicht allein. Frau M., 78 Jahre, hatte den gleichen Gedanken. Ihr Leben lang hatte sie Geld zurückgelegt für ihre drei Enkel, aber auch für einen guten Zweck. Mit ihrer Gemeinde war sie sehr verbunden. Vor allem die Jugendarbeit hatte es ihr angetan. Als sie von dem Projekt gemeinsamer Freizeiten von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen hörte, war der richtige Zeitpunkt gekommen. Die nächsten fünf Jahre wollte sie das Projekt absichern helfen – mit jeweils 2.000 Euro. Das Geld sollte aber nur dahin fließen.
Also wurde ein Vertrag mit der Kirchengemeinde geschlossen und notariell beurkundet. Die Freude war auf beiden Seiten groß, als Frau M. zum Freizeitnachtreffen eingeladen wurde und die Urlaubsfotos mit ansehen konnte.
Diese Schenkung von Frau M. war eine Möglichkeit der Unterstützung. Es gibt weitere. Sie könnten zum Beispiel auch Gegenstände wie Kunstobjekte oder Immobilien verschenken. Ihr Geschenk können Sie mit einer Auflage verbinden.
Dann wird ein notarieller Vertrag mit den Beschenkten geschlossen. Das garantiert Ihnen auch, dass Ihr Geschenk angenommen wird und in Ihrem Sinn verwendet werden muss.
Insgesamt hat die Schenkung ihren Charme darin, dass man zu Lebzeiten spürt, welche Freude damit ausgelöst wird.
Wenn Sie Ihrer Kirche etwas schenken möchten, wenden Sie sich bitte an Superintendenten Pfarrer Dr. Manuel Schilling oder die Fundraisingbeauftragte Julie Riede.
Wir beraten Sie gern in Verfahrensfragen und begleiten Sie auf dem Weg, Ihre Schenkung „mit einer schönen Schleife“ zu versehen.
Sie möchten der Kirche etwas vermachen
Herr O., 63 Jahre, beschäftigt sich schon seit einigen Wochen mit seinem Testament. Was ihm wichtig war, wofür er mit seinem Leben steht, das soll später nach seinem Tod mit seinem Namen verbunden sein. An seine Familie denkt er dabei zuallererst. Seine Familie hatte ihn über die Jahre aber auch als Menschen erlebt, der Werte fördert und dauerhaft erhalten will. Deswegen würde es sie nicht verwundern, wenn er in seinem Testament die Kirche als Partnerin einsetzt. Er denkt dabei an seinen wertvollen Flügel für die Kirchenmusik und zusätzlich 50.000 Euro mit der Auflage, sie für besondere Konzerte einzusetzen. Genauso schreibt er es in sein Testament. Seine Erben sind damit gesetzlich verpflichtet, seinen Willen zu erfüllen.
Dies ist ein Beispiel für ein Vermächtnis. Vielleicht möchten sie der Kirche etwas vermachen. Darüber müssen Sie mit niemandem sprechen. Aber es hilft Ihnen, verschiedene Möglichkeiten vertraulich zu prüfen, wenn Sie mit Ihrer Kirche Kontakt aufnehmen. Bitte wenden Sie sich an Superintendent Pfarrer Dr. Manuel Schilling oder Fundraisingbeauftragte Julie Riede.
Wir beraten Sie gern.
Sie möchten der Kirche etwas vererben
Das Paar K. und A., beide Anfang 50, wollen sich gegenseitig durch ein Testament absichern und Regelungen für den Erbfall treffen. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder, Enkelkinder oder Eltern und Geschwister sind nicht zu bedenken. Aber andere Erben sollen bedacht werden, wenn der Letzte von Beiden gestorben ist. So erwägt das Paar, die Kirche als Erbin einzusetzen. Neben verschiedenen Werten gibt es auch ein Haus zu vererben. Die Kirche soll ganz die Verantwortung übernehmen, den Nachlass zu regeln. Damit soll zum Erhalt der denkmalgeschützten Kirche in der Nachbarschaft des Paares beigetragen werden.
Ein handschriftliches Testament wird aufgestellt. Damit die Kirchengemeinde beim letzten Todesfall auch davon erfährt, hinterlegt das Paar das Testament beim Amtsgericht, wo es in das bundesweite Zentrale Testamentsregister eingetragen wird. Beiden wissen: Wir sind Anfang 50, das Leben mag noch viel Veränderung mit sich bringen. Das Testament können wir jederzeit ändern und neu hinterlegen.
Aber unsere evangelische Kirche soll Erbin bleiben.
Sie haben einen ähnlichen Gedanken? Gern überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, was dazu gehören könnte – bis hin zur Wohnungsauflösung und Grabpflege.
Wenn Sie die Kirche als Erbin einsetzen, möchten Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Damit das sicher ist, kooperieren wir mit Bethel, mit den von Bodelschwinghschen Stiftungen. Sprechen Sie uns an. Bitte wenden Sie sich an Superintendent Pfarrer Dr. Manuel Schilling und Fundraisingbeauftragte Julie Riede.
Wir beraten Sie gern vertraulich und verschwiegen.
Der Weg
Übersicht über die verschiedenen Wege:
Kontakte
Julia Riede
Stellv. Öffentlichkeitsarbeit, Fundraisingbeauftragte
Puppenstraße 3-5
59494 Soest
Tel.:
02921 396190
Mobil:
0170 2476433
E-Mail: julie.riede@evkirche-so-ar.de